Gesundheit mit System

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Auskunftsrecht

Jeder Patient hat ein Recht auf Information über seinen Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung. Sie können selbstverständlich vom Arzt Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über Ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt zu sprechen.

Entsprechend dem Krankenanstaltengesetz ist es den Patienten möglich, dem Krankenhauspersonal zu untersagen, Auskünfte über ihre Anwesenheit im Krankenhaus zu erteilen.